02352 310 85
Marder vertreiben in Neuenrade
Marder können mit ihren spitzen Zähnen und scharfen Krallen große Schäden im Haus oder am Auto anrichten. Da der Marder dem deutschen Tierschutzgesetz und Jagdrecht unterliegt, darf er nicht mit Marderfallen oder ähnlichem gejagt, sondern nur durch einen professionellen Kammerjäger vergrämt werden.
Bei Problemen mit Mardern in Neuenrade helfen wir Ihnen umgehend.
Befall erkennen
Marder im Haus:
- Kratzgeräusche oder Poltern auf dem Dachboden, sowie in Zwischenräumen
- Unangenehme Gerüche durch Urinspuren
- katzenartiger Kot
- Beutereste wie Eierschalen oder Überreste von Vögeln, Mäusen, Hasen und anderen kleinen Säugetieren
Marder im Auto:
- Nagespuren an Kabeln und Leitungen
- Beutereste
- Fellreste im Motorraum
Das ist bei der Vergrämung von Mardern zu beachten
Das deutsche Jagdrecht und Tierschutzgesetz schreibt für den Marder bestimmte Schonzeiten und -gebiete vor, in denen die Tiere nicht gejagt werden dürfen. Dies darf generell auch nur durch Personen durchgeführt werden, die eine entsprechende Zertifizierung in Form des Jagd- und Fangfallenscheins erworben haben. Zwar ist unser Personal dazu qualifiziert, in den meisten Fällen ist jedoch eine professionelle Vergrämung, wie sie auch zu den Schonzeiten durchgeführt wird, sehr effektiv.
So gehen wir bei der Marderververgrämung vor:
- Lokalisierung und Ausmaß des Befalls feststellen
- Strategieentwicklung in Absprache mit unserem Kunden
- Durchführung der Maßnahmen zur nachhaltigen Vertreibung
- Beratung zu präventiven Maßnahmen
Mögliche Schäden und Risiken durch einen Marderbefall
Durch beschädigte Kabel oder Leitungen kann es im schlimmsten Fall zu Autounfällen bzw. Hausbränden kommen. Zudem locken Verunreinigungen durch den Marder häufige weitere Schädlinge an.
- Autopannen bzw. Unfälle du beschädigte Kabel oder Leitungen
- Hausbrände durch beschädigte Kabel von elektrischen Geräten und Anlagen
- Marder gelten in Neuenrade als Überträger für Tollwut
- Kosten für Reperaturen und Reinigung
Was hilft gegen Marder? - Marderabwehr
Da der Marder durch deutsches Recht geschützt ist, gibt es nur sehr eingeschränkt die Möglichkeit selbst tätig zu werden. Generell gilt es den Marder zu vertreiben, indem man ihm seinen Unterschlupf so unangenehm wie möglich macht. Dies kann durch Lichtquellen oder Duftstoffe geschehen. In der Praxis zeigen diese Mittel jedoch selten Erfolg. Bevor größere Schäden entstehen, sollten Sie sich unbedingt mit uns in Verbindung setzen.
- Kostenlose, telefonische Beratung von ACE Zydek in Anspruch nehmen